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IigEL-Institut fuer ganzheitliche Entwicklungsfoerderung und Klinische Lerntherapie 

IigEL-Institut fuer ganzheitliche Entwicklungsfoerderung und Klinische Lerntherapie

Institut für
ganzheitliche Entwicklungsförderung
und Klinische Lerntherapie

Mit Klinischer Lerntherapie zum Dyslexietherapeut nach BVL®:

Aufbauend auf die Ausbildung in Klinischer Lerntherapie können Sie durch die Teilnahme am Master-Modul den Titel Dyslexietherapeut nach BVL® erreichen.
Für die Verleihung des Zertifikates „DyslexietherapeutIn nach BVL®“ sind folgende Nachweise zu erbringen:
 

 
1. Die verbindliche Teilnahme an allen Seminaren, (bei Vorliegen besonderer Gründe können einzelne Module jeweils in einem Folgekurs nachgeholt werden, sofern dieser Kurs zustande kommt)
2. Die erfolgreiche Teilnahme an der
Kenntnisstandsicherung am Ende der Kursreihe und
3. Die Herstellung eines Lernspieles mit ausführlicher Beschreibung a) des neurologischen Konzeptes, b) der Theorie der Dyslexietherapie mit therapeutisch- pädagogischem Hintergrund, c) des Lerninhaltes des Spieles und der Spielbeschreibung der weiterführenden Möglichkeiten des Spieles mit Steigerungsmöglichkeiten und Abwandlungen zum optimalen Einsatz und Förderung dyslektischer Kinder
4. Nachweis über 20 Stunden Hospitation
(diese sind extern zu erbringen) und
100 Unterrichtsstunden Supervision in den Seminaren 2, 5, 6, 17, 18 und 22
5. Bearbeitung von 3 konkreten Fällen mit Verlaufsdokumentation mit jeweils 40 Stunden (ersatzweise 4 Verlaufsdokumentationen mit jeweils 30 Stunden Therapiebeschreibung).

Master-Modul:

Die Standards der Ausbildung zum Dyslexietherapeuten nach BVL® werden vom Bundesverband für Legasthenie und Dyskalkulie erstellt und überwacht.
 
Um am Mastermodul teilnehmen zu können muss der Teilnehmer folgende Voraussetzungen erfüllen:
 

 
Berufliche Vorqualifikation:
1.
abgeschlossenes Hochschulstudium (mind. Masterabschluss) mit
> pädag.-psychologischer Ausrichtung oder
> sprachheiltherapeutischer Ausrichtung oder
> medizinischer Ausrichtung mit psychothera-
peutischer oder psychiatrischer Ausbildung
 
2. Diplom-Logopäden oder andere
> akademisch qualifizierte Logopäden oder
> Abiturienten mit einer abgeschlossenen Aus- bildung zum Logopäden (staatlich anerkannte Schule) sowie 2 Jahren Berufserfahrung.
 
Bewerber, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, müssen aus nahe stehenden Berufen kommen und persönliche Eignung nachweisen. Zudem müssen sie mindestens 2 Jahre Berufserfahrung haben und den schriftlichen Nachweis über besuchte Fortbildungen erbringen sowie einem persönlichen Aufnahmegespräch.